Ware fehlt, ist beschädigt oder funktioniert nicht.
Vertrags-Alarm / vertrags-alarm.de
Dein Vertrag.
Deine Rechte.
Ware kaputt. Abo verlängert. Preis erhöht.
Finde heraus, was dir zusteht – und wie du es selbst anpackst.
Kostenlose Orientierung · Kein Konto nötig · Du bestimmst den nächsten Schritt.

Dann handeln.Verstehen. Belegen. Gezielt schreiben.
VerstehenWas ist das Problem? Welche Rechte passen?
Selbst handelnNachweise sichern und ein Schreiben vorbereiten.
Gezielt weitergehenSchlichtung oder Kanzlei – mit sortiertem Fall.
Dein Einstieg
Was ist mit deinem
Vertrag passiert?
Wähle deine Situation. Du bekommst die nächsten Schritte, eine Unterlagenliste und die passenden Grundlagen.
Laufzeit, Verlängerung und die nächste Rechnung prüfen.
Langsamer Anschluss, Ausfälle oder eine App, die nicht liefert.
Was war vereinbart – und was wurde tatsächlich erledigt?
Die Themenbilder sind KI-Symbolbilder. Sie illustrieren typische Situationen.
Oder suche direkt nach deinem Problem:
24 von 24 Situationen
Kein passender Treffer?
Probiere einen anderen Begriff oder öffne wieder alle Themen.
Die Ware ist kaputt. Was jetzt?
Erst den Mangel belegen. Dann Nacherfüllung vom Verkäufer verlangen.
Schritte ansehen
Kauf & Lieferung
Die Ware ist kaputt. Was jetzt?
Gewährleistung richtet sich grundsätzlich gegen den Verkäufer. Eine Herstellergarantie ist ein zusätzliches Versprechen und ersetzt diese Rechte nicht. Bei mangelhafter Ware steht zunächst regelmäßig die Nacherfüllung im Vordergrund.
So gehst du vor
- Beschreibe den Fehler mit Datum, Fotos oder Video. Sichere die Produktbeschreibung und den Kaufbeleg.
- Verlange beim Händler Reparatur oder Ersatzlieferung. Deine Wahl kann bei unverhältnismäßigen Kosten begrenzt sein. Frage nach einer kostenlosen Rücksendung oder einem Kostenvorschuss.
- Gib dem Händler Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung. Lege ein angemessenes konkretes Datum fest; die Dauer hängt von Ware und Fehler ab.
- Bleibt die Abhilfe aus, prüfe Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Beim Verbrauchsgüterkauf verlangt § 475d nicht in jedem Fall eine zusätzliche Frist oder zwei Reparaturversuche.
Das brauchst du zum Loslegen
- Rechnung oder anderer Kaufnachweis
- Mangelbeschreibung und Zeitpunkt des ersten Auftretens
- Bisherige Reparaturen und Händlerantworten
Grundlagen zum Nachlesen
Rechte bei Mängeln (§ 437 BGB) ↗Nacherfüllung (§ 439 BGB) ↗Verjährung bei Mängeln (§ 438 BGB) ↗Beweislastvermutung (§ 477 BGB) ↗Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf (§ 475 BGB) ↗Rücktritt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 475d BGB) ↗Verjährung und Reparatur (§ 475e BGB) ↗Übergangsrecht Reparaturen (Art. 229 § 72 EGBGB) ↗Bezahlt. Aber nichts geliefert.
Liefertermin prüfen, Nachfrist setzen, Geld zurückfordern.
Schritte ansehen
Kauf & Lieferung
Bezahlt. Aber nichts geliefert.
Nicht jedes unverbindliche Versanddatum ist ein verbindlicher Liefertermin. Maßgeblich sind Bestellung, Auftragsbestätigung und Vereinbarung. Bei einem Verbrauchsgüterkauf ohne bestimmte Lieferzeit muss der Unternehmer grundsätzlich spätestens nach 30 Tagen übergeben.
So gehst du vor
- Sichere Bestellung, Zahlung und zugesagte Lieferzeit. Frage nach, ob überhaupt ein Vertrag bestätigt wurde.
- Ist die Lieferung fällig, verlange die Ware bis zu einem angemessenen Datum.
- Nach erfolglosem Ablauf kannst du bei erfüllten Voraussetzungen zurücktreten und die Zahlung zurückfordern. Bei einem bestehenden Widerrufsrecht kommt auch ein Widerruf vor Erhalt der Ware in Betracht.
Das brauchst du zum Loslegen
- Auftragsbestätigung
- Zahlungsbeleg
- Lieferzusage und Nachfrist mit Zugangsnachweis
Das Paket fehlt oder ist beschädigt.
Zustellung und Schaden dokumentieren. Den Händler ansprechen.
Schritte ansehen
Kauf & Lieferung
Das Paket fehlt oder ist beschädigt.
Beim Verbraucherkauf von einem Unternehmen trägt grundsätzlich der Verkäufer das Versandrisiko bis zur Übergabe. Eine Nachforschung beim Paketdienst ersetzt nicht die Klärung mit dem Verkäufer.
So gehst du vor
- Sichere Trackingverlauf, Zustellfoto und tatsächliche Zustellumstände. Frage Haushaltsangehörige und dokumentiere eine erteilte Abstellgenehmigung.
- Fotografiere bei Schäden Verpackung, Etikett und Inhalt. Bewahre alles auf.
- Teile dem Händler mit, was nicht angekommen oder beschädigt ist. Verlange ordnungsgemäße Erfüllung beziehungsweise Nacherfüllung.
Das brauchst du zum Loslegen
- Sendungsnummer
- Verpackungs- und Schadensbilder
- Abstellgenehmigung und mögliche Zeugen
Grundlagen zum Nachlesen
Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf (§ 475 BGB) ↗Nacherfüllung (§ 439 BGB) ↗Gebraucht gekauft – trotzdem Rechte?
Händler und Privatverkauf unterscheiden.
Schritte ansehen
Kauf & Lieferung
Gebraucht gekauft – trotzdem Rechte?
Auch gebrauchte Waren eines gewerblichen Verkäufers können der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen. Beim Verbrauchsgüterkauf kann die Mängelverjährung bei Gebrauchtware nur unter besonderen Voraussetzungen auf mindestens ein Jahr verkürzt werden.
So gehst du vor
- Stelle fest, wer Verkäufer ist: Unternehmen oder tatsächlich Privatperson. Ein Plattformname sagt das noch nicht.
- Sichere Inserat, Zustandsbeschreibung und vereinbarte Abweichungen.
- Prüfe bei einem Händler eine Verkürzung: besondere Information vor deiner Erklärung und ausdrückliche, gesonderte Vereinbarung sind nötig.
- Beim Privatverkauf prüfe den Wortlaut des Haftungsausschlusses. Arglist und übernommene Beschaffenheitsgarantien können dessen Wirkung begrenzen.
Das brauchst du zum Loslegen
- Inserat mit Datum
- Verkäuferidentität
- Gewährleistungsausschluss und gesonderte Vereinbarung
Den Online-Kauf widerrufen.
Frist und Ausnahmen prüfen. Widerruf ausdrücklich erklären.
Schritte ansehen
Widerruf & Retoure
Den Online-Kauf widerrufen.
Bei vielen Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbraucherverträgen gibt es ein Widerrufsrecht. Bei Waren beginnt die reguläre 14-Tage-Frist grundsätzlich mit Erhalt der Ware und ordnungsgemäßer Belehrung; bei Teillieferungen gelten Besonderheiten.
So gehst du vor
- Prüfe Unternehmer, Abschlussweg und Ausnahmen, etwa individualisierte oder schnell verderbliche Waren.
- Erkläre eindeutig, welchen Vertrag du widerrufst. Eine Begründung ist nicht nötig; rechtzeitige Absendung wahrt die Widerrufsfrist.
- Sende die Ware regelmäßig spätestens 14 Tage nach deiner Widerrufserklärung ab. Sichere den Einlieferungsbeleg und den Inhalt der Sendung.
- Seit 19.06.2026 muss bei erfassten Online-Verträgen eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstehen. Du kannst weiterhin beispielsweise per E-Mail widerrufen.
Das brauchst du zum Loslegen
- Bestellnummer
- Warenerhalt und Belehrung
- Widerrufserklärung und Versandnachweis
Im Laden gekauft und bereut.
Umtauschversprechen lesen. Mangelrechte bleiben gesondert.
Schritte ansehen
Widerruf & Retoure
Im Laden gekauft und bereut.
Für einen gewöhnlichen Kauf im Laden gibt es kein allgemeines gesetzliches 14-Tage-Rückgaberecht allein wegen Nichtgefallens. Rückgabe und Umtausch können aber freiwillig zugesagt worden sein.
So gehst du vor
- Prüfe Bon, Aushang, Werbung und schriftliche Zusage: Geld zurück, Gutschein oder nur Umtausch?
- Halte zugesagte Fristen und Zustandsanforderungen ein. Bitte bei fehlender Zusage um Kulanz.
- Ist die Ware mangelhaft, nutze Gewährleistung statt einer Kulanzanfrage.
Das brauchst du zum Loslegen
- Kaufbeleg
- Nachweis des Umtauschversprechens
- Zustand der Ware
Retoure abgeschickt. Geld fehlt.
Widerruf, Rücksendung und Forderung zusammenführen.
Schritte ansehen
Widerruf & Retoure
Retoure abgeschickt. Geld fehlt.
Nach einem wirksamen Widerruf hat der Händler grundsätzlich binnen 14 Tagen zu erstatten. Bei Waren darf er die Zahlung zurückhalten, bis er sie zurückerhalten hat oder du die Absendung nachweist, je nachdem, was zuerst eintritt.
So gehst du vor
- Sichere Widerruf mit Datum und Einlieferungsbeleg. Tracking allein beweist nicht immer den Inhalt.
- Prüfe, welche Beträge offen sind. Die günstigste angebotene Standard-Hinsendung ist grundsätzlich zu erstatten; Express-Aufpreise nicht unbedingt.
- Verlange den konkret offenen Betrag. Informiere bei Rechnungskauf auch den Zahlungsdienstleister mit Belegen.
- Bei verschwundener Retoure oder Mahnung nutze zusätzlich Retoure-Alarm für die Belegsortierung.
Das brauchst du zum Loslegen
- Widerruf und Versandbeleg
- Artikel- und Paketnachweise
- Händler- und Zahlungsanbieterkommunikation
Dienstleistung oder Download widerrufen.
Leistungsbeginn und Zustimmungen genau prüfen.
Schritte ansehen
Widerruf & Retoure
Dienstleistung oder Download widerrufen.
Bei Dienstleistungen und nicht auf einem Datenträger gelieferten digitalen Inhalten hängen Beginn und Erlöschen des Widerrufsrechts von verschiedenen Voraussetzungen ab. „Schon genutzt“ bedeutet nicht automatisch „kein Widerruf mehr“.
So gehst du vor
- Sichere Vertrag, Belehrung, Bestätigung und alle aktiv gesetzten Zustimmungen zum frühen Beginn.
- Bei einer Dienstleistung prüfe unter anderem vollständige Erbringung, ausdrückliche Zustimmung und Kenntnisbestätigung. Für digitalen Inhalt gelten eigene Voraussetzungen für das Erlöschen bei Beginn.
- Erkläre einen bestehenden Widerruf eindeutig. Kläre getrennt, ob und in welcher Höhe rechtlich wirksamer Wertersatz geschuldet ist.
Das brauchst du zum Loslegen
- Belehrung und Vertragsbestätigung
- Checkboxen oder Erklärung zum sofortigen Beginn
- Art und Umfang der bereits erhaltenen Leistung
Ein Abo ordentlich kündigen.
Endtermin und Zugang sichern.
Schritte ansehen
Abos & Kündigung
Ein Abo ordentlich kündigen.
Eine ordentliche Kündigung beendet einen Vertrag zum zulässigen Termin. Eine Kündigungsbestätigung ist ein wichtiger Nachweis, aber die Wirksamkeit hängt grundsätzlich nicht von der Zustimmung des Anbieters ab.
So gehst du vor
- Prüfe Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist und zulässige Form.
- Kündige zum gewünschten zulässigen Datum, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
- Nutze einen verfügbaren Kündigungsbutton oder eine nachweisbare Nachricht. Sichere die Erklärung, Uhrzeit und Eingangsbestätigung.
- Vergleiche die Antwort mit deinem Vertrag; kläre einen abweichenden Endtermin schriftlich.
Das brauchst du zum Loslegen
- Vertrag und AGB-Fassung
- Kundennummer
- Versand- und Zugangsnachweis
Grundlagen zum Nachlesen
Laufzeit und Kündigung in AGB (§ 309 Nr. 9 BGB) ↗Kündigungsbutton (§ 312k BGB) ↗Das Abo hat sich verlängert.
Vertragsdatum und Branche entscheiden.
Schritte ansehen
Abos & Kündigung
Das Abo hat sich verlängert.
Für einschlägige AGB-Verträge über regelmäßig zu erbringende Waren oder Dienstleistungen ab 01.03.2022 ist eine stillschweigende Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit zulässig, mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat.
So gehst du vor
- Notiere das Abschlussdatum und prüfe, ob § 309 Nr. 9 auf diesen Vertrag anwendbar ist.
- Kontrolliere die ursprüngliche Mindestlaufzeit und die Verlängerungsklausel.
- Kündige einen erfassten verlängerten Vertrag mit höchstens einem Monat Frist und verlange den passenden Endtermin.
- Für Telekommunikation nutze § 56 TKG: nach stillschweigender Verlängerung gilt grundsätzlich ein Monat Kündigungsfrist.
Das brauchst du zum Loslegen
- Abschlussdatum
- Laufzeit- und Verlängerungsklausel
- Bisherige Kündigung und Antwort
Der Kündigungsbutton fehlt.
Website und Klickweg beweissicher dokumentieren.
Schritte ansehen
Abos & Kündigung
Der Kündigungsbutton fehlt.
Bietet ein Unternehmen auf einer Website den Abschluss erfasster entgeltlicher Dauerschuldverhältnisse an, muss es regelmäßig einen gesetzeskonformen Kündigungsweg bereitstellen. Ausgenommen sind unter anderem bestimmte Schriftformverträge und Finanzdienstleistungen.
So gehst du vor
- Prüfe, ob diese Art Vertrag auf der Website abgeschlossen werden kann. Dein eigener Abschluss muss nicht zwingend online erfolgt sein.
- Sichere URL, Datum und Screenshots des fehlenden oder erschwerten Kündigungswegs.
- Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die Pflichtschaltflächen oder Bestätigungsseite nicht ordnungsgemäß vorhanden, kann § 312k Abs. 6 eine Kündigung ohne Kündigungsfrist ermöglichen.
- Erkläre die Kündigung ausdrücklich und hilfsweise ordentlich.
Das brauchst du zum Loslegen
- Websiteangebot dieser Vertragsart
- Dokumentation des gesamten Kündigungswegs
- Vertrag und Kundennummer
Grundlagen zum Nachlesen
Kündigungsbutton (§ 312k BGB) ↗Elektronische Widerrufsfunktion (§ 356a BGB) ↗Fitnessstudio trotz Umzug kündigen?
Ordentliche Kündigung, Sondergrund und Vertrag trennen.
Schritte ansehen
Abos & Kündigung
Fitnessstudio trotz Umzug kündigen?
Ein Umzug allein begründet nicht automatisch ein Recht auf sofortige Beendigung eines Fitnessvertrags. Krankheit oder andere schwerwiegende Umstände können einen wichtigen Grund bilden; Vertragsinhalt und Einzelfall zählen.
So gehst du vor
- Lies vertragliche Sonderkündigungs- und Ruhezeitregeln.
- Bei einem wichtigen Grund dokumentiere Dauer und konkrete Hinderung. Frage bei Krankheit nach einem geeigneten Attest ohne unnötige Diagnosedetails.
- Kündige vorsorglich ordentlich, wenn du jedenfalls zum nächsten Termin aussteigen willst.
- Für eine außerordentliche Kündigung kläre, ob vorher eine Abmahnung oder Abhilfefrist nötig ist und ob du rechtzeitig handelst.
Das brauchst du zum Loslegen
- Studiovertrag
- Nachweis des Kündigungsgrunds
- Bisherige Gespräche und Angebote
Grundlagen zum Nachlesen
Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) ↗Laufzeit und Kündigung in AGB (§ 309 Nr. 9 BGB) ↗Aus kostenlos wird kostenpflichtig.
Buchungsseite und Preisangabe sichern.
Schritte ansehen
Abos & Kündigung
Aus kostenlos wird kostenpflichtig.
Ein Probeabo kann wirksam in ein bezahltes Abo übergehen, wenn Laufzeit, Preis und Zahlungspflicht ordnungsgemäß vereinbart wurden. Irreführende Bestellschaltflächen oder versteckte Informationen können dagegen rechtlich relevant sein.
So gehst du vor
- Sichere die damalige Angebots- und Bestellseite, Bestätigung, Preisangabe und Laufzeit.
- Prüfe beim Online-Abschluss die eindeutige Kennzeichnung der Zahlungspflicht. § 312j Abs. 4 knüpft den Vertragsschluss an die Erfüllung der Buttonpflicht.
- Kündige einen tatsächlich abgeschlossenen Vertrag fristgerecht. Bestreite einen nicht zustande gekommenen Vertrag sachlich und verlange Belege.
Das brauchst du zum Loslegen
- Bestellansicht und Schaltflächentext
- Vertragsbestätigung
- Abbuchung und Preisangaben
Der Anbieter erhöht den Preis.
Grundlage anfordern. Nicht vorschnell zustimmen.
Schritte ansehen
Preis & Forderung
Der Anbieter erhöht den Preis.
Eine Preiserhöhung ist nicht allein deshalb wirksam, weil sie angekündigt wird. Prüfe, ob ein neuer Preis vereinbart wurde oder eine wirksame, transparente Änderungsklausel die Erhöhung trägt.
So gehst du vor
- Vergleiche bisherigen Preis, neue Forderung, Wirksamkeitsdatum und die damals geltenden AGB.
- Verlange die konkrete Vertragsgrundlage und die nachvollziehbare Berechnung.
- Prüfe, ob ein branchenbezogenes Sonderkündigungsrecht besteht; bei Telekommunikation insbesondere § 57 TKG.
- Dokumentiere jede Zustimmung und jede Zahlung. Kläre unstreitige Beträge, statt pauschal alles einzustellen.
Das brauchst du zum Loslegen
- Erhöhungsschreiben mit Zugangsdatum
- Alte und neue Preiskonditionen
- Vertragsklausel und mögliche Zustimmung
Die Rechnung passt nicht zum Vertrag.
Positionen, Auftrag und Zahlungen vergleichen.
Schritte ansehen
Preis & Forderung
Die Rechnung passt nicht zum Vertrag.
Trenne die Frage, ob ein Vertrag besteht, von der Höhe einer konkreten Rechnung. Unklare Zusatzleistungen, doppelte Abbuchungen und nicht freigegebene Arbeiten brauchen unterschiedliche Nachweise.
So gehst du vor
- Vergleiche jede streitige Position mit Angebot und Auftrag. Notiere, was anerkannt und was bestritten wird.
- Fordere eine Erläuterung und gegebenenfalls eine korrigierte Rechnung. Benenne konkrete Beträge.
- Sichere Nachweise über bereits geleistete Zahlungen. Bitte bei laufender Bearbeitung um Aussetzung der streitigen Mahnung.
Das brauchst du zum Loslegen
- Auftrag und Rechnung
- Zusatzfreigaben
- Zahlungsbelege
Ich habe diesen Vertrag nie geschlossen.
Bestreiten und Vertragsnachweise verlangen.
Schritte ansehen
Preis & Forderung
Ich habe diesen Vertrag nie geschlossen.
Der Anbieter muss eine behauptete vertragliche Forderung begründen können. Ein bloßes Schweigen schafft grundsätzlich keine Bestellung. Für unbestellte Leistungen an Verbraucher gilt § 241a mit Ausnahmen.
So gehst du vor
- Sichere Forderung und alle Nachrichten. Prüfe Identitätsmissbrauch und Kontozugriffe.
- Bestreite einen tatsächlich nicht geschlossenen Vertrag. Verlange Abschlusszeitpunkt, Erklärung, Bestellweg und Preisvereinbarung.
- Bei einem telefonischen Telekommunikationsvertrag prüfe § 54 TKG: Wurde die Vertragszusammenfassung erst danach bereitgestellt, braucht es eine anschließende Genehmigung in Textform.
- Bei Inkasso nutze zusätzlich Inkasso-Alarm. Gerichtliche Post erfordert eine eigene Reaktion.
Das brauchst du zum Loslegen
- Forderungsbrief
- Mögliche Abschlusskommunikation
- Kontobelege und Sicherheitsvorfälle
Eine Lastschrift soll zurück.
Zahlungsrückgabe und Vertragsstreit getrennt klären.
Schritte ansehen
Preis & Forderung
Eine Lastschrift soll zurück.
Eine autorisierte SEPA-Basislastschrift kann grundsätzlich innerhalb von acht Wochen nach Belastung bei der Bank zurückgegeben werden. Nicht autorisierte Zahlungen solltest du unverzüglich melden; regelmäßig gilt zusätzlich eine äußerste 13-Monats-Frist.
So gehst du vor
- Notiere Belastungsdatum, Betrag, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz.
- Fordere die Erstattung beim eigenen Zahlungsdienstleister und sichere dessen Bestätigung.
- Kläre parallel den Vertrag und die eigentliche Forderung. Ein wirksamer Zahlungsanspruch kann trotz Rückgabe bestehen.
- Bei Identitätsmissbrauch sperre gefährdete Zugänge und kontaktiere deine Bank sofort.
Das brauchst du zum Loslegen
- Kontoauszug
- SEPA-Mandat oder dessen Fehlen
- Vertrag und bisherige Einwendungen
Grundlagen zum Nachlesen
SEPA-Erstattung (§ 675x BGB) ↗Anzeige nicht autorisierter Zahlungen (§ 676b BGB) ↗Die App oder Software funktioniert nicht.
Fehler belegen und vertragsgemäße Leistung verlangen.
Schritte ansehen
Digitale Produkte
Die App oder Software funktioniert nicht.
Für digitale Inhalte und Dienstleistungen gelten besondere Verbraucherrechte. Sie können auch einschlägig sein, wenn du statt Geld personenbezogene Daten bereitstellst; das Gesetz enthält Ausnahmen.
So gehst du vor
- Sichere zugesicherte Funktionen, Version, Fehlermeldungen und Systemanforderungen.
- Verlange vom Vertragspartner Nacherfüllung und ermögliche die nötige Mitwirkung.
- Sind die Voraussetzungen erfüllt, kommen Vertragsbeendigung, Preisminderung oder Schadensersatz in Betracht.
- Prüfe erforderliche Funktions- und Sicherheitsupdates. Bei einem smarten Gerät kann statt der Regeln für reine digitale Produkte das Warenkaufrecht gelten.
Das brauchst du zum Loslegen
- Funktionsbeschreibung
- Screenshots, Version und Zeitpunkte
- Anbieterantworten und Updateinformationen
Das digitale Abo verliert Funktionen.
Änderungsgrund und Beeinträchtigung prüfen.
Schritte ansehen
Digitale Produkte
Das digitale Abo verliert Funktionen.
Bei länger bereitgestellten digitalen Produkten kann eine Änderung über den Erhalt der Vertragsmäßigkeit hinaus nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Eine erhebliche negative Beeinträchtigung der Nutzung kann besondere Beendigungsrechte auslösen.
So gehst du vor
- Vergleiche die zugesagten und weggefallenen Funktionen. Sichere Ankündigung und Wirksamkeitsdatum.
- Prüfe vertraglichen Änderungsgrund, Zusatzkosten und die vorgeschriebenen Informationen.
- Nach § 327r kann bei mehr als unerheblicher negativer Beeinträchtigung ein unentgeltliches Beendigungsrecht binnen 30 Tagen entstehen. Beginn und Ausnahmen hängen von Information und Änderung ab.
Das brauchst du zum Loslegen
- Leistungsbeschreibung
- Änderungsankündigung
- Konkrete Einschränkung der Nutzung
Grundlagen zum Nachlesen
Änderungen digitaler Produkte (§ 327r BGB) ↗Das Internet ist dauerhaft zu langsam.
Den offiziellen Nachweis erstellen. Dann Abhilfe verlangen.
Schritte ansehen
Internet & Telefon
Das Internet ist dauerhaft zu langsam.
Ein einzelner WLAN-Speedtest ist kein verlässlicher Nachweis einer vertragswidrigen Anschlussleistung. Für eine Minderung oder außerordentliche Kündigung nach § 57 TKG sind die gesetzlichen Voraussetzungen und geeignete Messungen entscheidend.
So gehst du vor
- Vergleiche die zugesicherte maximale, normalerweise verfügbare und minimale Geschwindigkeit.
- Nutze das aktuelle Nachweisverfahren der Bundesnetzagentur. Beachte die jeweils geltenden Festnetz- oder Mobilfunkvorgaben.
- Verlange Abhilfe und sichere deine Messprotokolle. Vor einer außerordentlichen Kündigung ist regelmäßig eine erfolglose Abhilfefrist oder Abmahnung nötig.
- Nutze DSL-Alarm für die Messanleitung und die gezielte Anbieterkorrespondenz.
Das brauchst du zum Loslegen
- Vertrag und Produktinformationsblatt
- Offizielles Messprotokoll
- Störungsmeldungen und Abhilfefrist
Der Anschluss ist komplett ausgefallen.
Störung melden und Ausfalltage dokumentieren.
Schritte ansehen
Internet & Telefon
Der Anschluss ist komplett ausgefallen.
Melde die Störung sofort nachweisbar. Bei vollständigem Dienstausfall kann nach Ablauf der gesetzlichen Entstörungsfrist eine tägliche Entschädigung nach § 58 TKG entstehen.
So gehst du vor
- Verlange unverzügliche Entstörung und eine Bestätigung deiner Meldung. Notiere Ticketnummer und Eingangszeitpunkt.
- Dokumentiere jeden vollständigen Ausfalltag und angebotene Ersatzlösungen. Erfülle zumutbare Mitwirkungspflichten.
- Bei Verträgen mit gleichbleibendem Monatsentgelt: am dritten und vierten Tag nach Eingang der Meldung je 5 Euro oder 10 Prozent des Monatsentgelts; ab dem fünften Tag je 10 Euro oder 20 Prozent, jeweils der höhere Betrag.
- Verlange nur die tatsächlich anspruchsberechtigten Tage. Für versäumte Kundendiensttermine gelten eigene Entschädigungsregeln.
Das brauchst du zum Loslegen
- Ticketbestätigung
- Ausfalltage
- Monatsentgelt und Ersatzversorgung
Grundlagen zum Nachlesen
Entstörung und Entschädigung (§ 58 TKG) ↗TK-Änderung, Minderung und Kündigung (§ 57 TKG) ↗Umzug oder neuer Preis beim Telefonvertrag.
TK-Sonderregeln gezielt nutzen.
Schritte ansehen
Internet & Telefon
Umzug oder neuer Preis beim Telefonvertrag.
Bei Telekommunikation gelten besondere Rechte zu Vertragsänderungen und zum Umzug. Sie lassen sich nicht auf jedes andere Abo übertragen.
So gehst du vor
- Bei einseitiger Vertragsänderung prüfe § 57 TKG. Die besondere Kündigung kann regelmäßig binnen drei Monaten nach ordnungsgemäßer Unterrichtung erklärt werden, frühestens zum Änderungszeitpunkt.
- Ausschließlich vorteilhafte, rein administrative Änderungen ohne Nachteile oder unmittelbar gesetzlich vorgeschriebene Änderungen sind ausgenommen.
- Beim Umzug frage nach, ob die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz angeboten wird. Wenn nicht, kommt eine Kündigung mit einem Monat Frist nach § 60 TKG in Betracht.
- Ist die Leistung am neuen Ort verfügbar, darf die vereinbarte Laufzeit wegen des Umzugs nicht neu beginnen.
Das brauchst du zum Loslegen
- Änderungsschreiben mit Eingang
- Umzugsdatum und neue Anschrift
- Verfügbarkeitsantwort
Die Handwerkerarbeit ist mangelhaft.
Auftrag und Mangel sichern. Nachbesserung fordern.
Schritte ansehen
Werk & Dienstleistung
Die Handwerkerarbeit ist mangelhaft.
Ein Werkvertrag schuldet einen vereinbarten Erfolg. Beim Dienstvertrag wird grundsätzlich eine Tätigkeit geschuldet. Für mangelhafte Werkleistungen stehen besondere Rechte zur Verfügung; der Zeitpunkt der Abnahme kann entscheidend sein.
So gehst du vor
- Sichere Leistungsbeschreibung, Fotos, Messwerte, Abnahme und gegebenenfalls den Vorbehalt bekannter Mängel.
- Verlange vom Auftragnehmer Nacherfüllung und setze eine angemessene Frist. Beim Werkvertrag wählt grundsätzlich der Unternehmer die Art der Nacherfüllung.
- Eine Fremdfirma oder Selbstreparatur auf Kosten des Auftragnehmers kommt regelmäßig erst nach den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht.
- Bei sicherheitskritischen oder größeren Baumängeln sichere Beweise fachkundig, bevor du den Zustand veränderst.
Das brauchst du zum Loslegen
- Auftrag und Nachträge
- Abnahmeprotokoll
- Fotos, Mängelanzeige und Frist
Coaching oder Dienstleistung enttäuscht.
Versprechen und geschuldete Leistung auseinanderhalten.
Schritte ansehen
Werk & Dienstleistung
Coaching oder Dienstleistung enttäuscht.
Unzufriedenheit allein beendet nicht jeden Vertrag. Entscheidend sind konkrete Leistungsversprechen, Vertragstyp, Widerrufsrecht und Pflichtverletzungen. Bei Online-Coaching kann zusätzlich das Fernunterrichtsrecht relevant sein.
So gehst du vor
- Sichere Werbung, Leistungsumfang, Dauer, Preis und tatsächliche Durchführung.
- Benenne konkret, welche vereinbarte Leistung fehlt. Verlange Abhilfe und dokumentiere die Reaktion.
- Prüfe getrennt Widerruf, ordentliche Kündigung und Kündigung aus wichtigem Grund.
- Bei teuren Online-Coaching- oder Fernlernverträgen lasse insbesondere Zulassungspflichten und mögliche Unwirksamkeit individuell prüfen.
Das brauchst du zum Loslegen
- Werbung und Vertrag
- Inhalte, Termine und Zugang
- Kommunikation und Zahlungsbelege
Ein Problem aus dem Alltag
Verträge betreffen uns alle.
Der Ärger ist messbar.
Online bestellen, einen Anschluss buchen, ein Abo abschließen: Schon alltägliche Vorgänge schaffen Rechte und Pflichten.
der 16- bis 74-Jährigen in Deutschland hatten 2025 bereits einmal online Waren oder Dienstleistungen gekauft.
Destatis · Personen, keine Vertragszählung ↗förmliche Schlichtungsanträge zu Telekommunikation gingen 2025 bei der Bundesnetzagentur ein.
Bundesnetzagentur · Berichtsjahr 2025 ↗förmliche Schlichtungsanträge im Postbereich wurden 2025 eingereicht. Rund 75 % betrafen Paketzustellungen.
Bundesnetzagentur · Berichtsjahr 2025 ↗Was die Zahlen sagen: Die Onlinequote misst Menschen, die bereits eingekauft haben; sie zählt keine abgeschlossenen Verträge. Die Schlichtungszahlen erfassen Anträge bei zwei Stellen, nicht sämtliche Streitigkeiten und nicht ausschließlich berechtigte Ansprüche. Eine belastbare Gesamtzahl aller alltäglichen Verträge wird mit diesen Quellen nicht ausgewiesen.
Bei Telekommunikations-Anträgen standen Vertragsinhalte und Umsetzung mit rund einem Drittel an erster Stelle; weitere Themen waren Störungen, Rechnungen, Geschwindigkeit und Anbieterwechsel. Deshalb führt die Hilfe hier vom konkreten Problem zum passenden Nachweis.
Das Fundament
Vier Begriffe.
Viel weniger Nebel.
Widerruf, Kündigung, Rücktritt und Gewährleistung lösen unterschiedliche Probleme. Die richtige Einordnung spart dir unnötige Schreiben.
Neue Buttons.
Neue Reparaturregeln.
Elektronische Widerrufsfunktion seit 19.06.2026 (§ 356a BGB). Für Kaufverträge ab 31.07.2026: einmalig zwölf Monate längere ursprüngliche Mängelverjährung bei Nacherfüllung durch Reparatur (§ 475e Abs. 5 BGB).
Widerruf: Den Vertrag rückgängig machen
Ein gesetzliches Lösungsrecht für bestimmte Verbraucherabschlüsse, etwa online oder an der Haustür. Oft 14 Tage, aber mit unterschiedlichen Fristbeginnen und Ausnahmen. Keine allgemeine Rückgabe bei Ladenkäufen. Eine eindeutige Erklärung ist nötig.
Kündigung: Ein laufendes Vertragsverhältnis beenden
Ordentlich zum zulässigen Endtermin oder außerordentlich unter besonderen Voraussetzungen. Frühere Leistungen werden dadurch nicht automatisch rückabgewickelt. Zugang und Fristen sind entscheidend.
Gewährleistung: Vertragsgemäße Ware verlangen
Gesetzliche Rechte wegen eines Mangels, grundsätzlich gegen den Verkäufer. Bei gewöhnlichen Waren meist zwei Jahre Mängelverjährung ab Ablieferung; die Beweislastvermutung beim Verbraucherkauf gilt regelmäßig im ersten Jahr. Eine Garantie ist ein zusätzliches Versprechen.
Rücktritt: Bei erfüllten Voraussetzungen zurückabwickeln
Etwa bei fälliger, trotz angemessener Nachfrist nicht erbrachter Leistung oder unter den Voraussetzungen der Mängelrechte. Grundsätzlich sind empfangene Leistungen zurückzugewähren. Bei unerheblichen Mängeln kann ein Rücktritt ausgeschlossen sein.
Was macht einen Vertrag überhaupt verbindlich?
Ein Vertrag kann auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten entstehen. Bei gesetzlichen Formvorschriften gelten Ausnahmen. Bestelleingang, verbindliche Annahme und spätere Rechnung sind auseinanderzuhalten. Eine normale Auftragsbestätigung ist nicht in jedem Fall schon die Annahme.
Verbraucherschutzregeln setzen häufig einen privaten Verbraucher und einen unternehmerischen Vertragspartner voraus. Beim Privatverkauf oder einem beruflichen Abschluss gelten nicht automatisch dieselben Regeln.
AGB stehen im Vertrag – also sind sie wirksam?
Nein. Vorformulierte Bedingungen müssen wirksam einbezogen sein und der gesetzlichen Inhaltskontrolle standhalten. Eine intransparente oder unangemessen benachteiligende Klausel kann unwirksam sein. Welche Rechtsfolge daraus entsteht, hängt vom Vertrag ab.
Die elektronische Widerrufsfunktion richtig nutzen
Bei erfassten online geschlossenen Fernabsatzverträgen muss die Funktion während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben und leicht zugänglich sein. Nach Vertragsidentifikation folgt eine ausdrückliche Bestätigung des Widerrufs. Sichere die sofortige elektronische Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit. Andere Widerrufswege bleiben möglich.
Praktische Selbsthilfe
Ein klares Schreiben.
Mit deinen Angaben.
Wähle eine von 18 Vorlagen. Prüfe die Voraussetzungen, ergänze deinen Fall und bearbeite den fertigen Text vor dem Versand.

Ein Fall. Vier Bausteine.
Aus Papierstapeln
wird ein klarer Fall.
Halte fest, was vereinbart wurde, was passiert ist und welche Lösung du verlangst. Die Unterlagen stützen dein Schreiben.
Vom Entwurf zur Wirkung
Gut schreiben.
Besser belegen.
- Richtiger Empfänger.
Beim Kauf meist der Verkäufer. Beim Abo der Vertragspartner. Ein Zahlungsdienstleister ist nicht automatisch der Händler. - Konkreter Sachverhalt.
Was wurde vereinbart, wann ist was passiert und welche Lösung verlangst du? - Angemessene Frist.
Eine Frist passend zur Leistung wählen. Vierzehn Tage sind nicht bei jedem Problem gesetzlich richtig. - Nachweise sichern.
Erklärung und Anlagen als Kopie behalten. Bestätigung, Zustellinformationen und Screenshots des Buttonwegs sichern. - Reaktion vergleichen.
Passt die Antwort zur Forderung? Falls nicht: fehlende Punkte gezielt benennen oder Schlichtung nutzen.
Dein Entwurf
3. Prüfen, bearbeiten, selbst versenden
Vor dem Versand Empfänger, Beträge, Daten und Anlagen prüfen. Das Schreiben ist ein anpassbarer Entwurf, keine individuelle Prüfung deines Anspruchs.
Zeit im Blick behalten
Welche Frist läuft
in deinem Fall?
Beginne mit dem auslösenden Ereignis. Nicht jedes Datum auf einem Brief ist der Fristbeginn.
Ereignis festhalten
Erhalt der Ware, Zustellung oder Mitteilung: Was ist wann passiert?
Passende Regel prüfen
Vertragsart, Abschlussdatum und Voraussetzungen gehören dazu.
Datum bestimmen
Fristbeginn und Fristende konkret festhalten.
Handlung belegen
Erklärung, Versand und erforderlichen Zugang nachvollziehbar sichern.
| Situation | Grundregel | Was du festhalten solltest |
|---|---|---|
| Widerruf von Waren | Grundsätzlich 14 Tage; regelmäßig ab Warenerhalt und ordnungsgemäßer Belehrung. Teillieferungen und Ausnahmen prüfen. §§ 355, 356 BGB ↗ | Erhalt, letzte Teillieferung bei einheitlicher Bestellung, Belehrung und Absendung der Erklärung. |
| Rücksendung nach Widerruf | Grundsätzlich innerhalb 14 Tagen nach Widerruf absenden. § 357 BGB ↗ | Datum der Erklärung, Einlieferungsbeleg und Paketinhalt. |
| Mängel bei gewöhnlicher Ware | Meist zwei Jahre Verjährung ab Ablieferung. Bei Gebrauchtware, digitalen Elementen und Reparaturen gelten Besonderheiten. §§ 438, 475e, 476 BGB ↗ | Ablieferung, erstes Auftreten, Kaufdatum, Reparatur- und Rückgabezeitpunkt. |
| Abo-Kündigung | Vertrag und Branche prüfen. Nach erfasster Verlängerung oft höchstens ein Monat; Mindestlaufzeit bleibt gesondert. § 309 Nr. 9 BGB / § 56 TKG ↗ | Abschlussdatum, erste Laufzeit, Kündigungsklausel und Zugang der Kündigung. |
| TK-Vertragsänderung | Besondere Kündigung regelmäßig binnen drei Monaten nach ordnungsgemäßer Unterrichtung; Ausnahmen prüfen. § 57 TKG ↗ | Zugang der Mitteilung und angekündigter Änderungsbeginn. |
| SEPA-Basislastschrift | Autorisierte Lastschrift grundsätzlich binnen acht Wochen zurückgeben. Nicht autorisierte Zahlungen sofort melden. §§ 675x, 676b BGB ↗ | Belastungsdatum, Mandat und Bankkontakt. |
| Gerichtlicher Mahnbescheid | Regelmäßig zwei Wochen ab Zustellung zur Zahlung oder zum Widerspruch. Gerichtshinweise sofort lesen. § 692 ZPO ↗ | Zustellumschlag, Zustelldatum, Aktenzeichen und vorgeschriebenes Gericht. |
| Andere Zahlungsansprüche | Häufig drei Jahre ab Jahresende bei Entstehung und erforderlicher Kenntnis. Sonderregeln und Hemmung prüfen. §§ 195, 199 BGB ↗ | Entstehung, Kenntnis, Verhandlungen und gerichtliche Schritte. |
Kalendertage weiterzählen
Diese Rechenhilfe addiert Tage zu einem von dir gewählten Ereignisdatum. Sie prüft weder, ob eine Frist läuft, noch den juristisch richtigen Fristbeginn. Wochenenden und Feiertage werden im Ergebnis ausdrücklich noch nicht verschoben.
Die Alarm-Familie ist angeschlossen
Für diese Fälle gibt es
schon Spezialhilfe.
Vertrags-Alarm ordnet den Fall ein. Bei Rücksendungen und Internetproblemen führen dich unsere spezialisierten Angebote weiter.

Retoure weg.
Mahnung da.
Bestellung, Widerruf, Einlieferung und Zahlungsforderung sortieren. Händler, Paketdienst und Zahlungsanbieter gezielt ansprechen.
Zur Spezialhilfe für Rücksendungen ↗
Du zahlst für Tempo.
Du bekommst Stillstand.
Den passenden Geschwindigkeitsnachweis vorbereiten, Störungen dokumentieren und den Anbieter mit konkreten Angaben anschreiben.
Zur Spezialhilfe für Internet & Telefon ↗Wenn der Anbieter blockiert
Der nächste Schritt
muss kein Prozess sein.
Mit Vertrag, Chronologie und Belegen lässt sich auch eine Schlichtung gezielt vorbereiten.
Allgemeiner Verbrauchervertrag
Die Universalschlichtungsstelle des Bundes kann bei vielen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen helfen, wenn keine zuständige branchenspezifische Stelle vorrangig ist. Zunächst muss eine Klärung mit dem Unternehmen versucht werden. Zuständigkeit, Teilnahmebereitschaft oder Teilnahmepflicht und Verfahrensvoraussetzungen prüfen.
Zuständigkeit und Antrag ansehen ↗Telefon und Internet
Die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur vermittelt bei erfassten TK-Streitigkeiten. Lege Vertrag, deine vorherige Beschwerde, Anbieterantworten und geeignete Mess- oder Störungsnachweise vor. Eine behördliche Beschwerde ist nicht automatisch eine Entscheidung über deinen zivilrechtlichen Zahlungsanspruch.
Zur TK-Schlichtung ↗Unternehmen in einem anderen EU-Land
Das Europäische Verbraucherzentrum hilft bei erfassten grenzüberschreitenden Streitigkeiten mit Unternehmen in anderen EU-Ländern, Island oder Norwegen. Anbieteridentität, Land und Vertragsbelege sind wichtig. Für Unternehmen außerhalb dieses Bereichs gibt es andere Durchsetzungsfragen.
Zum Europäischen Verbraucherzentrum ↗Eigene Geldforderung durchsetzen
Bei einer fälligen, bezifferten Forderung kommen Mahnverfahren oder Zahlungsklage in Betracht. Ein Mahnverfahren ist besonders für voraussichtlich unbestrittene Geldforderungen gedacht. Bei absehbarem Widerspruch, hohen Beträgen oder unklarer Rechtslage ist die direkte rechtliche Prüfung sinnvoll. Das Gericht verlangt gegebenenfalls weitere Schritte und Gebühren.
Offizielle Justiz-Hilfe zur Zahlungsklage ↗Wenn Selbsthilfe nicht reicht
Gut vorbereitet.
Schneller zur Sache.
Mach aus verstreuten Nachrichten eine Fallmappe. Für die Kanzlei deiner Wahl oder die weitere Vorbereitung mit AnwaltsTurbo.

Wann anwaltliche Hilfe sinnvoll wird
Bei Gerichtspost, drohender Verjährung, hohen Beträgen, umstrittenen Kündigungsgründen oder komplexen Leistungs- und Beweisfragen. Eine Mappe spart Rückfragen; sie ersetzt nicht die rechtliche Bewertung.
So findest du die passende Kanzlei
- Nach dem Fall suchen.
Kauf- und Verbraucherrecht, IT-Recht, Telekommunikationsrecht oder Werkvertragsrecht. Es gibt keinen eigenen Fachanwaltstitel „Vertragsrecht“. - Vor dem Termin Kosten klären.
Frage nach Erfahrung mit deiner Vertragsart, Erstberatung, Vergütung und gegebenenfalls Rechtsschutzdeckung. - Dossier und Originale mitnehmen.
Die Kurzchronologie, konkrete Fragen und vollständigen Unterlagen helfen, den Fall schnell einzuordnen.
Häufige Fragen
Die kurzen Antworten.
Ist Vertrags-Alarm kostenlos?
Die Informationen, die anpassbaren Schreiben und die Fallmappe auf dieser Seite sind kostenlos nutzbar. Eine später beauftragte Kanzlei oder andere externe Dienste können Kosten verursachen. Kläre diese vor einer Beauftragung.
Muss ich einen Anwalt einschalten?
Viele Standardsituationen kannst du zunächst selbst aufbereiten und ansprechen. Ob individuelle Beratung oder Vertretung nötig ist, hängt von Streitwert, Risiko, Fristen und Komplexität ab. Die Hilfen versprechen keinen bestimmten Erfolg.
Kann ich jetzt einfach die Zahlungen stoppen?
Eine Beanstandung beendet den Vertrag und die Zahlungspflicht nicht automatisch. Prüfe Einwendungen, unstreitige Beträge und mögliche rechtliche Folgen. Die Rückgabe einer Lastschrift ist ein eigener Zahlungsdienstvorgang.
Was passiert mit meinen Formulareingaben?
Schreiben, Rechenhilfe und Fallmappe werden ausschließlich im Browser verarbeitet. Die Seite überträgt die Eingaben nicht und speichert sie nicht dauerhaft. Beim Seitenaufruf fallen technisch notwendige Verbindungsdaten beim Hosting an. Externe Links öffnen andere Angebote mit deren eigenen Datenschutzregeln.
Heruntergeladene Dateien und von dir gespeicherte Kopien musst du selbst verwalten. Nach dem Neuladen der Seite können deine noch nicht exportierten Angaben verloren sein.
Gilt die Hilfe auch bei Miet-, Arbeits- oder Versicherungsverträgen?
Diese Seite konzentriert sich auf Verbraucher-Kaufverträge, Abos, digitale Produkte, Telekommunikation sowie ausgewählte Werk- und Dienstverträge. Mietrecht, Arbeitsrecht, Versicherungen, Darlehen und andere Spezialverträge benötigen die jeweils besonderen Regeln. Im Alarm-Lotse findest du weitere Themen ↗.
Werden die Rechtsgrundlagen automatisch aktualisiert?
Die Inhalte wurden für den Informationsstand 11.10.2026 zusammengestellt. Eine automatische Rechtsaktualisierung findet nicht statt. Die verlinkten Gesetzestexte zeigen ihren jeweils veröffentlichten Stand; prüfe bei späterer Nutzung auch Änderungen und Übergangsregeln.
Alle Quellen und Rechtsgrundlagen öffnen (56)
Abruf und redaktioneller Informationsstand: 11.10.2026. Statistiken betreffen das jeweils genannte Berichtsjahr. Die Ratgeber verlinken die entscheidenden Grundlagen zusätzlich direkt am Fall.
- Verbraucher und Unternehmer (§§ 13, 14 BGB) ↗
- Vertragsschluss (§§ 145 ff. BGB) ↗
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) ↗
- Unwirksame AGB (§ 307 BGB) ↗
- Laufzeit und Kündigung in AGB (§ 309 Nr. 9 BGB) ↗
- Widerrufsrecht und Ausnahmen (§ 312g BGB) ↗
- Zahlungspflicht bei Online-Bestellungen (§ 312j BGB) ↗
- Kündigungsbutton (§ 312k BGB) ↗
- Elektronische Widerrufsfunktion (§ 356a BGB) ↗
- Widerrufserklärung (§ 355 BGB) ↗
- Beginn und Erlöschen des Widerrufsrechts (§ 356 BGB) ↗
- Erstattung und Rücksendung (§ 357 BGB) ↗
- Sachmangel (§ 434 BGB) ↗
- Rechte bei Mängeln (§ 437 BGB) ↗
- Verjährung bei Mängeln (§ 438 BGB) ↗
- Nacherfüllung (§ 439 BGB) ↗
- Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf (§ 475 BGB) ↗
- Rücktritt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 475d BGB) ↗
- Verjährung und Reparatur (§ 475e BGB) ↗
- Abweichungen und gebrauchte Waren (§ 476 BGB) ↗
- Beweislastvermutung (§ 477 BGB) ↗
- Rücktritt bei ausbleibender Leistung (§ 323 BGB) ↗
- Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) ↗
- Unbestellte Leistungen (§ 241a BGB) ↗
- Rechte bei mangelhaften digitalen Produkten (§ 327i BGB) ↗
- Digitale Aktualisierungen (§ 327f BGB) ↗
- Digitale Nacherfüllung (§ 327l BGB) ↗
- Änderungen digitaler Produkte (§ 327r BGB) ↗
- Mängelrechte beim Werkvertrag (§ 634 BGB) ↗
- Nacherfüllung beim Werkvertrag (§ 635 BGB) ↗
- Selbstvornahme (§ 637 BGB) ↗
- Kündigung eines Werkvertrags (§ 648 BGB) ↗
- SEPA-Erstattung (§ 675x BGB) ↗
- Anzeige nicht autorisierter Zahlungen (§ 676b BGB) ↗
- Regelmäßige Verjährung (§ 195 BGB) ↗
- Beginn der regelmäßigen Verjährung (§ 199 BGB) ↗
- Hemmung bei Verhandlungen (§ 203 BGB) ↗
- Hemmung durch Rechtsverfolgung (§ 204 BGB) ↗
- Wochenenden und Feiertage (§ 193 BGB) ↗
- Vertragszusammenfassung (§ 54 TKG) ↗
- TK-Laufzeit und Verlängerung (§ 56 TKG) ↗
- TK-Änderung, Minderung und Kündigung (§ 57 TKG) ↗
- Entstörung und Entschädigung (§ 58 TKG) ↗
- Umzug (§ 60 TKG) ↗
- Übergangsrecht Reparaturen (Art. 229 § 72 EGBGB) ↗
- Übergangsrecht Laufzeiten (Art. 229 § 60 EGBGB) ↗
- Gerichtlicher Mahnbescheid (§ 692 ZPO) ↗
- Destatis: Online-Einkäufe 2025, Bezugsgruppe 16–74 Jahre ↗
- Bundesnetzagentur: Schlichtungszahlen 2025, Mitteilung vom 02.02.2026 ↗
- Bundesnetzagentur: offizieller Geschwindigkeitsnachweis ↗
- Universalschlichtungsstelle des Bundes ↗
- Bundesnetzagentur: Schlichtung Telekommunikation ↗
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland ↗
- Justiz-Services: Beratungshilfe ↗
- Justiz-Services: Prozesskostenhilfe ↗
- Justiz-Services: Geld einklagen ↗
Vertrags-Alarm bietet allgemeine Informationen für Verbraucher in Deutschland und Werkzeuge zur eigenen Vorbereitung. Individuelle Ansprüche, Fristläufe und die Wirksamkeit konkreter Klauseln werden hier nicht geprüft. Spezialgesetze, Übergangsregeln und internationale Sachverhalte können eine andere Beurteilung erfordern.

